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Waffen1x1, Waffenpflege, Waffenzubehör, Waffenrecht, Waffenschulungen und Selbstschutz |
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Auf einem umfriedeten (z.B. umzäunten) Privatgrundstück dürfen Sie mit freien Waffen schießen, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Zu den geeigneten Maßnahmen zählt insbesondere ein Geschossfang. Freie Waffen sind solche, die als Kennzeichen ein "F" im Fünfeck tragen. |

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