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Waffenschein, Waffen führen, Waffenrecht, Waffenschulungen und Selbstschutz |
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Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit / Waffenschein / kleiner Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen |
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Waffengesetz
§ 35.
Waffenschein.
(1) Wer Schusswaffen führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird durch einen Waffenschein erteilt. Sie wird für bestimmte Waffen auf höchstens drei Jahre erteilt. Die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden.
(2) Die Geltungsdauer des Waffenscheins ist kürzer zu bemessen, wenn nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachgewiesen wird. Der Geltungsbereich des Waffenscheins ist auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu beschränken, wenn ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachgewiesen wird. Der Waffenschein kann zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter sowie für die öffentliche Sicherheit mit Auflagen, insbesondere über das Führen der Schusswaffe, verbunden werden; nachträgliche Auflagen sind zulässig.
(3) Der Waffenschein kann mit dem Zusatz ausgestellt werden, dass er auch für andere zuverlässige, sachkundige und körperlich geeignete Personen gilt, die auf Grund eines Arbeitsverhältnisses die Schusswaffe nach den Weisungen des Erlaubnisinhabers zu führen haben. Solche Waffenscheine sind mit der Auflage zu erteilen, dass der Erlaubnisinhaber die Personen, die die Schusswaffe führen sollen, der zuständigen Behörde vorher benennt.
(4) Eines Waffenscheins bedarf nicht, wer
1. Schusswaffen, deren Bauart nach § 22 Abs. 1 zugelassen ist und die das vorgeschriebene Zulassungszeichen tragen, oder Schussapparate führt,
2. sonstige Schusswaffen
a) zur befugten Jagdausübung, zum Jagdschutz oder Forstschutz oder im Zusammenhang damit führt
b) mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder in dessen Schießstätte führt,
c) nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit lediglich von einem Ort an einen anderen verbringt, sofern er an beiden Orten nicht der Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf,
d) mit Ermächtigung nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzügen (Versammlungsgesetz) vom 24.Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 684), zuletzt geändert durch Artikel 181 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469), oder mit Erlaubnis nach § 39 dieses Gesetzes führt, soweit diese Ermächtigung oder Erlaubnis reicht.
(5) Wer eine Schusswaffe führt, muss
1. seinen Personalausweis, Pass, Dienstausweis oder Jagdschein und
2. die Waffenbesitzkarte oder, wenn er einer Erlaubnis nach
Absatz 1 bedarf, den Waffenschein mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst
zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. An
Stelle der Waffenbesitzkarte genügt ein schriftlicher Nachweis darüber, dass
die Frist in den Fällen des § 28 Abs. 5 Satz
1 noch nicht verstrichen ist, ein Antrag nach dieser Vorschrift gestellt worden
ist oder dass ein Fall des § 27 Abs. 2 oder 3
vorliegt. Satz 1 gilt nicht in den Fällen des Absatzes 4 Nr. 2 Buchstabe b,
Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für das Führen der in Absatz 4 Nr. 1 bezeichneten Schusswaffen.

Für Waffen-Schlottmann.de gab es 546 x sehr gut
bei 566 Bewertungen.
| Dieter S. am 04.02.2012 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Nach l a n g e r Suche, nach einem CO2 Gewehr mit einem ordentlichen Schalldämpfer, habe ich mir das Modell 850 Air Magnum mit Anschlussgewinde für SD bestellt. Ganz tolle IDEE mit diesem Anschlussgewinde !! Habe mir gleich einen Schalldämpfer dazu bestellt, sieht super aus und ist auch l e i s e r. Ich bin von der Zuverlässigkeit und der Schussleistung voll begeistert . Das ist mein drittes CO2 Gewehr und mein BESTES :-) |
| Gerd P. am 03.02.2012 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Toller Kopfhörer, drückte nur leider etwas, aber problemlose Rücksendung. Habe mir dann einen neuen mit Gelkissen bestellt und den Restbetrag nachbezahlt. Dieser sitzt nun top. Erstklassig ! |
| Bernd M. am 03.02.2012 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Super Service und ausführliche Beratung auch bei langwierigen Problemen. Danke |
| Nicole K. am 02.02.2012 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Perfekter Ablauf, freundliche Kommunikation, die Ware wurde schnellstens zugestellt. Recht herzlichen Dank ! MfG aus Stendal |
| Heinrich W. am 02.02.2012 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Wieder alles super. Ich bin mit dem Revolver sehr zufrieden. |
| Hans Martin L. am 01.02.2012 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Respekt, sobald die Zahlung eingegangen ist, geht die Ware raus. Am Sa. hielt ich meine neue Armbrust in den Händen. Fix und zuverlässig ! Danke |
| Manfred Z. am 01.02.2012 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Ihre Seiten sind einfach nur Klasse. |
| Johannes L. am 31.01.2012 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Bin das erste Mal auf diesen Seiten, weil - ich suche ein anständiges Luftgewehr und ich habe es auch gefunden:) ein HW 77K mit Schalldämpfer - Ihr Sondermodell ! Die Beschreibung ist sehr gut und man merkt es steckt viel Liebe im Detail, ein Unternehmer mit Verstand. Voller Vorfreude warte ich nun auf das Packet, bis bald Johannes aus Celle |
| Stefan Z. am 31.01.2012 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Hallo, die Pistole ist heute angekommen und alles ist Bestens. Ein Lob an ihre Firma und an ihre sehr guten Youtube-Videos (durch die ich auf ihre Seite kam). Ich werde Sie weiterempfehlen! Mit freundlich Grüßen, Stefan |
| Paul A. am 30.01.2012 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Ich habe diese Seiten ( 1 Pistole, 1 Bogen usw. ) schon öfter ( positiv ) bewertet, aber nie meine Bewertung h i e r gelesen ?! Von der Bestellung bis zur Lieferung alles TOP. Danke, trotzdem n u r sehr gut !! |
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