Waffenschein, Waffen führen, Waffenrecht, Waffenschulungen und Selbstschutz

Senden Sie eine Nachricht an Firma Schlottmann-Net e. Kfm. Kontakt:   Tel. 0385/5509399 oder E-Mail:    Postmaster@Schlottmann-Net.com     Zur Startseite von Firma Schlottmann-Net e. Kfm.

Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren gegen Altersnachweis  Waffenrecht

Bogenschießen
Bogenschießen / Natursport für Alt und Jung
Armbrustschießen
Armbrustschießen für Freizeit und Sport
freie Waffen
freie Waffen für Freizeit und Sport
Bestell-Hilfe
Erläuterungen zum Bestellsystem

Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit /  Waffenschein / kleiner Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen

Schulungen zur Wafensachkunde mit staatlich anerkannter Prüfung
Allgemeines: Wichtig !
Der Waffenschein ist eine Berechtigung Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit in geladenem und zugriffsbereiten Zustand außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums zum Zweck von Selbstschutz. 
Dabei spielt es keine Rolle ob die Waffe selbst genehmigungspflichtig ist oder frei ab 18 Jahren erworben werden kann !
Mit dem Erwerb von Waffen hat der Waffenschein nichts zu tun! Zum Transport von Waffen in entladenem und verpacktem Zustand wird kein Waffenschein gebraucht.
Beim Transport müssen die Waffen entladen und verpackt sein.
Neuerdings sollen Waffen verschlossen transportiert werden. Dazu herrscht nicht unbedingt Klarheit darüber, ob der verschlossene Transport für alle Arten von Schussaffen gilt oder nur für Feuerwaffen oder nur so genannte Anscheinswaffen ( sehen aus wie Kriegswaffen) gilt.
 

 
Zum Führen von Gas- und Schreckschusswaffen mit "PTB - Zeichen" benötigt man seit 01.04.03 den so genannten Kleinen Waffenschein. 

Den kleinen Waffenschein können Sie direkt bei Ihrem zuständigen Amt beantragen. Dazu müssen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Der Kleine Waffenschein erfordert keinen Lehrgang.

Zum Beispiel Luftdruck- Federdruck- oder CO2 - Waffen dürfen in der Öffentlichkeit (auch von Leuten mit Kleinem Waffenschein)  nicht geladen und zugriffsbereit mitgeführt werden. 

Führen: Man Führt eine Schusswaffen, wenn man diese geladen und/oder  Zugriffsbereit bei sich trägt. Der Transport einer Schusswaffe hingegen erfolgt ungeladen z.B. in einen Koffer.
Voraussetzungen:  Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis.

Die Zuverlässigkeit wird durch die Dienststelle überprüft. Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung vor einer staatl. anerkannten Sachkundekommission erforderlich. Ein Bedürfnis könnte dann vorliegen, wenn der Antragsteller nachweist, wesentlich mehr als die Allgemeinheit an Leib und Leben gefährdet zu sein. 

Zuständigkeit: Die Zuständigkeit für die Erteilung von Waffenscheinen für Personen richtet sich nach dem Hauptwohnsitz und ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In den meisten Ländern ist das Landratsamt zuständig.
Bemerkung:  Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art generell verboten bzw. bedarf einer besonderen Erlaubnis.
formloses Antragsformular
kleiner Waffenschein
Laden Sie das Antragsformular auf den kleinen Waffenschein hier herunter 

Waffengesetz
§
35.
Waffenschein.

(1) Wer Schusswaffen führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird durch einen Waffenschein erteilt. Sie wird für bestimmte Waffen auf höchstens drei Jahre erteilt. Die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden.

 

(2) Die Geltungsdauer des Waffenscheins ist kürzer zu bemessen, wenn nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachgewiesen wird. Der Geltungsbereich des Waffenscheins ist auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu beschränken, wenn ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachgewiesen wird. Der Waffenschein kann zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter sowie für die öffentliche Sicherheit mit Auflagen, insbesondere über das Führen der Schusswaffe, verbunden werden; nachträgliche Auflagen sind zulässig.

 

(3) Der Waffenschein kann mit dem Zusatz ausgestellt werden, dass er auch für andere zuverlässige, sachkundige und körperlich geeignete Personen gilt, die auf Grund eines Arbeitsverhältnisses die Schusswaffe nach den Weisungen des Erlaubnisinhabers zu führen haben. Solche Waffenscheine sind mit der Auflage zu erteilen, dass der Erlaubnisinhaber die Personen, die die Schusswaffe führen sollen, der zuständigen Behörde vorher benennt.

 

(4) Eines Waffenscheins bedarf nicht, wer

1. Schusswaffen, deren Bauart nach § 22 Abs. 1 zugelassen ist und die das vorgeschriebene Zulassungszeichen tragen, oder Schussapparate führt,

2. sonstige Schusswaffen

a) zur befugten Jagdausübung, zum Jagdschutz oder Forstschutz oder im Zusammenhang damit führt

b) mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder in dessen Schießstätte führt,

c) nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit lediglich von einem Ort an einen anderen verbringt, sofern er an beiden Orten nicht der Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf,

d) mit Ermächtigung nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzügen (Versammlungsgesetz) vom 24.Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 684), zuletzt geändert durch Artikel 181 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469), oder mit Erlaubnis nach § 39 dieses Gesetzes führt, soweit diese Ermächtigung oder Erlaubnis reicht.

 

(5) Wer eine Schusswaffe führt, muss

1. seinen Personalausweis, Pass, Dienstausweis oder Jagdschein und

2. die Waffenbesitzkarte oder, wenn er einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf, den Waffenschein mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. An Stelle der Waffenbesitzkarte genügt ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Frist in den Fällen des § 28 Abs. 5 Satz 1 noch nicht verstrichen ist, ein Antrag nach dieser Vorschrift gestellt worden ist oder dass ein Fall des § 27 Abs. 2 oder 3 vorliegt. Satz 1 gilt nicht in den Fällen des Absatzes 4 Nr. 2 Buchstabe b, Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für das Führen der in Absatz 4 Nr. 1 bezeichneten Schusswaffen.


Abzugsgewicht, Abzugswiderstand     Revolver oder Pistole / ein kurzer Vergleich
Abschuss von Pyrotechnik mit Gaswaffen verschießen von Pyrotechnik und Leuchtkugeln aus Gaswaffen
Allgemeine Sicherheitsregeln Sicherheitsregeln im Umgang mit waffen
Anleitung Zielfernrohr einstellen Anleitung Zielfernrohr einstellen
Einstellen der offenen Visierung mit Kimme und Korn Einstellen von der offenen Visierung mit Kimme und Korn
Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit /  Waffenschein / Waffentransport Waffenschein
Kleiner Waffenschein zum Führen von Gas- und Schreckschusswaffen Waffenschein für Gaswaffen
Reichweite von Luftgewehren und CO2-Gewehren CO2Waffen und Luftdruckwaffen im Vergleich
Revolver oder Pistole ?     Revolver oder Pistole / ein kurzer Vergleich
Sportschützen und der Erwerb scharfer Waffen Erwerb von Waffen durch Sportschützen auf eine Waffenbesitzkarte (WBK)
Schießen mit Luftdruckwaffen und CO2Waffen auf Privatgrundstücken.
Schießen an Silvester Schießen mit Schreckschusswaffen an Silvester
Tierschutzgesetz, Schädlingsbekämpfung Tierschutzgesetz
Vergleich CO2Waffen und Luftdruckwaffen CO2Waffen und Luftdruckwaffen im Vergleich
Wie bekomme ich einen Waffenschein Waffenschein
Waffenrecht Übersicht Waffengesetz als Übersicht

Anzeige:
Jan Schlottmann hat für Sie Videos zur Handhabung von Vorderladern erstellt und bietet behördlich und staatlich anerkannte Schulungen für Schützen an.

Präsentationsvideos über Vorderlader und Angebote zu staatlich anerkannten Schulungen für Schützen

Für Waffen-Schlottmann.de gab es 546 x sehr gut bei 566 Bewertungen.

Dieter S. am 04.02.2012
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Nach l a n g e r Suche, nach einem CO2 Gewehr mit einem ordentlichen Schalldämpfer, habe ich mir das Modell 850 Air Magnum mit Anschlussgewinde für SD bestellt.
Ganz tolle IDEE mit diesem Anschlussgewinde !!
Habe mir gleich einen Schalldämpfer dazu bestellt, sieht super aus und ist auch l e i s e r.
Ich bin von der Zuverlässigkeit und der Schussleistung voll begeistert .
Das ist mein drittes CO2 Gewehr und mein
BESTES :-)

Gerd P. am 03.02.2012
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Toller Kopfhörer, drückte nur leider etwas, aber problemlose Rücksendung. Habe mir dann einen neuen mit Gelkissen bestellt und den Restbetrag nachbezahlt. Dieser sitzt nun top.
Erstklassig !

Bernd M. am 03.02.2012
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Super Service und ausführliche Beratung auch bei langwierigen Problemen.
Danke

Nicole K. am 02.02.2012
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Perfekter Ablauf, freundliche Kommunikation, die Ware wurde schnellstens zugestellt.
Recht herzlichen Dank !
MfG aus Stendal

Heinrich W. am 02.02.2012
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Wieder alles super.
Ich bin mit dem Revolver sehr zufrieden.

Hans Martin L. am 01.02.2012
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Respekt, sobald die Zahlung eingegangen ist, geht die Ware raus. Am Sa. hielt ich meine neue Armbrust in den Händen.
Fix und zuverlässig !
Danke

Manfred Z. am 01.02.2012
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Ihre Seiten sind einfach nur Klasse.

Johannes L. am 31.01.2012
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Bin das erste Mal auf diesen Seiten, weil - ich suche ein anständiges Luftgewehr und ich habe es auch gefunden:) ein HW 77K mit Schalldämpfer - Ihr Sondermodell ! Die Beschreibung ist sehr gut und man merkt es steckt viel Liebe im Detail, ein Unternehmer mit Verstand. Voller Vorfreude warte ich nun auf das Packet, bis bald Johannes aus Celle

Stefan Z. am 31.01.2012
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Hallo,

die Pistole ist heute angekommen und alles ist Bestens.
Ein Lob an ihre Firma und an ihre sehr guten Youtube-Videos (durch die ich auf ihre Seite kam).
Ich werde Sie weiterempfehlen!

Mit freundlich Grüßen,

Stefan

Paul A. am 30.01.2012
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Ich habe diese Seiten ( 1 Pistole, 1 Bogen usw. ) schon öfter ( positiv ) bewertet, aber nie meine Bewertung h i e r gelesen ?!
Von der Bestellung bis zur Lieferung alles TOP.
Danke, trotzdem n u r sehr gut !!
Webmaster:Ihre Bewertungen zu Artikeln erscheinen auf der entsprechenden Angebotsseite.
MfG J. Schlottmann