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Waffen, Waffenpflege, Waffenzubehör, Waffenrecht, Waffenschulungen und Selbstschutz |
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Möchten Sie als Sportschütze
aktiv werden und eigene Waffen erwerben? Der behördlich auf Zuverlässigkeit
im Sinne des Waffengesetzes geprüfte Sportschütze kann eine Erlaubnis
(Waffenbesitzkarte) zum Erwerb eigener Sportwaffen bei seiner zuständigen Behörde
beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: - mindestens 1 Jahr regelmäßiges Schießtraining
als Mitglied im Schützenverein. Vom Schützenverband wird
das Bedürfnis bescheinigt. Hinweis: Die beantragten Waffen müssen den Regeln des schießsportlichen
Verbandes entsprechen. Die Einzelheiten sind im dessen Sporthandbuch geregelt.
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