Schießen mit freien Druckluftwaffen und CO2Waffen auf Privatgrundstücken
Schießen mit Druckluftwaffen und CO2Waffen auf Privatgrundstücken. Auf einem umfriedeten (z.B. umzäunten) Privatgrundstück dürfen Sie mit freien Waffen schießen, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und wenn Niemand durch Lärm belästigt wird. Nicht immer wird das Grundstück ausreichend dimensioniert sein, um bei einer durchschnittlichen maximalen Geschossreichweite von 300 m die Bedingung zu gewährleisten. Die größte Reichweite hat ein Geschoss übrigens beim Abgangswinkel von 45° aufwärts. Da sind also ein sicheres Schussfeld und ein wirkungsvoller Geschossfang wichtig.
Als freie Waffen gelten solche, die als Kennzeichen ein "F" im Fünfeck tragen oder (bei Gas- und Schreckschusswaffen) entsprechende Zulassungszeichen der PTB.