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Staatlich anerkannter Böllerlehrgang für Brauchtumsschützen, Gefechtsdarstellung und Künstler
Lehrgang Böllerschießen 90.- € inkl. MwSt. zzgl. 49,- € Prüfungsgebühr
Kontakt: 0385/7605322
Schulungen bundesweiter Anerkennung
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Beim Salutschießen oder Böllern in der Öffentlichkeit ( Schießen außerhalb von Schießständen) trägt der Schütze ein hohes Maß an Verantwortung. Jeder ist für seinen Schuss verantwortlich. Bei meinen Böllerkursen lege ich größten Wert auf anschauliche Darstellung und Erläuterung. Dazu werden etliche selbst erstellte Schulungsvideos und über 100 Farbfolien auf eine große Leinwand projektiert. Meine PR-Anlage ist discotauglich ;-) und gewährleistet eine angenehme Akustik. |
Grundlegende Kenntnisse z.B. zu Sicherheitsabständen und Verhaltensregeln bilden die Gewähr für die Verhütung von Unfällen. Seit Anfang 1996 biete ich als erster in Mecklenburg Vorpommern und einer der wenigen in Norddeutschland (unter anderem) auch Böllerkurse an.
Eine entsprechende Erlaubnis nach §27 Sprengstoff-Gesetz berechtigt zum Umgang mit Schwarzpulver zum Böllern mit Handböllern, Standböllern und Kanonen. Der staatlich anerkannte Lehrgang mit Prüfungszeugnis bildet eine wesentliche Voraussetzung zum Erhalt dieser sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für Böllerschützen.
Teilnahmebedingung ist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit vor Lehrgangsbeginn. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie in der Regel vom zuständigen Amt für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag.
In einigen Bundesländern sind dafür auch Ordnungs- und Landratsämter zuständig.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang (verwechseln Sie das nicht mit einem Führungszeugnis! Die "Böllererlaubnis" nach §27 Sprengstoffgesetz gilt dann 5 Jahre und muss immer rechtzeitig verlängert werden. Eine andere wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist, ein Bedürfnis nachzuweisen. Zum Beispiel die Mitgliedschaft im Schützenverein oder in einer historischen Vereinigung und auch entsprechende Aktivitäten als Künstler oder Darsteller werden in der Regel als Bedürfnis anerkannt. Das Mindestalter für die Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz beträgt 21 Jahre, wobei Ausnahmen ab 18 gemacht werden können. Für Schützen im Alter von 18-21 Jahren könnte der Verein eine formlose Befürwortung schreiben, das man die Erlaubnis (beispielsweise zur Leistungsverbesserung oder Teilnahme bei Veranstaltungen) ausnahmsweise schon früher, als mit 21 Jahren, erhalten möge.
Online- Anmeldung & Antrag auf eine UB für "Pulverkurse" hier
Einen Antrag auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffgesetz können Sie hier ausdrucken. Nutzen Sie bitte die genannte Online- Anmeldung.
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Falls Sie mehr Flyer benötigen und im Verein was organisieren möchten, melden Sie sich bitte bei uns.
Spielerisch lernen
Mit dem Ziel, Ihre Vorbereitung auf meine Lehrgänge erheblich komfortabler zu machen, habe ich ein Lernquiz programmieren lassen. Das Quiz ist anonym und kostenlos. Damit können Sie sich nahezu spielerisch auf die Prüfungsfragen zum Pulverschein vorbereiten.
Sie können dabei die Anzahl der Fragen auswählen und sogar Fragen nach einem Stichwort (wie zum Beispiel "Lagerung" oder "Bedürfnis") aufrufen. So können meine 4 Quizze auch als Nachschlagewerk dienen.
Das Passwort bekommen meine Teilnehmer sofort nach der Anmeldung per E-Mail.