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Ein Vorderladerschütze benötigt in D eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz. Das scharfe Schießen mit Vorderladern, ist nur auf genehmigten Schießständen zulässig.
Fachkundelehrgang |
Allerdings darf auch nichts anderes als Schwarzpulver eingefüllt werden, weil die Waffen sonst durch Überdruck gesprengt werden, so wie diese.
Wer mit einer Böllerkanone schießen möchte, braucht ebenfalls eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz und eine entsprechende Fachkundeschulung.