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Ein Vorderladerschütze benötigt in D eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz. Das scharfe Schießen mit Vorderladern, ist nur auf genehmigten Schießständen zulässig.
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Ein Vorderladerschütze benötigt in D eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz. Das scharfe Schießen mit Vorderladern, ist nur auf genehmigten Schießständen zulässig.