Munition selber herstellen Jäger und Sportschützen können mit einer gültigen Erlaubnis nach $ 27 Sprengstoffgesetz für den Eigenbedarf selber Patronenmunition herstellen. Ich biete entsprechende Wochenend- Schulungen mit staatlicher (und bundesweiter) Anerkennung an. Teilnahmebedingung ist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie in der Regel vom zuständigen Amt für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang.
Wollten Sie schon immer mal, mit losem Pulver und Bleigeschoss eine Vorderladerwaffe schießen? Von solchen Waffen gibt es im Handel perfekte Nachbauten. Zahlreiche Sportschützen tragen damit ihre Wettkämpfe aus, oder haben bei dem anspruchsvollen Hobby Entspannung und Freude. Allerdings geht das nur auf genehmigten Schießständen und für den Umgang mit Schwarzpulver, braucht man eine gültige Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz. Dafür wiederum eine staatlich anerkannte Schulung mit bestandener Fachkundeprüfung. Solche und andere Schulungen veranstalte ich seit über 30 Jahren.
Vorderlader Waffen sind auch als Sammelobjekt interessant. Einschlüssige Modelle sind frei ab 18 Jahren zu erwerben. Das bedeutet aber nicht, dass man damit auch nach belieben schießen darf. In der Abbildung haben alle drei Vorderladerwaffen verschiedene Zündsysteme. Solche Waffen verschießen keine Munition in waffenrechtlichem Sinne, sondern treiben die Geschosse mit losem Schwarzpulver an. Aber nicht alle Pulver die schwarz aussehen, sind auch Schwarzpulver. In moderner Patronen- oder Kartuschen Munition ist Nitrozellulose Pulver. Das würde eine Vorderladerwaffe in der Regel sprengen.