Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

Ballistik Gel ca. 22cm x 10cm x10cm, 9"x4"x4"

Ballistik Gel ca. 22cm x 10cm x10cm, 9
das Ballistik Gel 9x4x4 ist hier noch in Folie eingewickelt.

das Ballistik Gel 9x4x4 ist hier noch in Folie eingewickelt.
Ballistik Gel haben wir auc h in größeren Stücken, z.B. für Handfeuerwaffen
Wir haben auch viel Zubehör im Sortiment

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1310730
Artikelname: Ballistik Gel ca. 22cm x 10cm x10cm, 9"x4"x4"
Warengruppe: alle Produkte anzeigen
Artikel vormerken


Ballistik Gel 9"x4"x4"

Für kleinkalibrige Waffen

Mittels solchem Gel werden die Wirkung und Eindringtiefe von Geschossen professionell getestet.
In der Kriminalistik wird ballistische Gelatine dazu verwendet, Projektile aus sichergestellten Waffen möglichst schonend aufzufangen, um sie mit Tatprojektilen vergleichen zu können, da jeder Waffentyp eigene Muster aus Schleifspuren des gezogenen Laufes auf den Projektilen hinterlässt, vergleichbar mit dem menschlichen Fingerabdruck

Das Gel ist kein Einwegartikel, sondern kann relativ einfach wieder eingeschmolzen und wiederverwendet werden. Allerdings braucht man dafür eine passende Form, welche man mit Alufolie auslegt.

Größe ca. 22x10x10cm

Gewicht: ca. 1,8kg

- 10% Gelantin
- hergestellt laut FBI Standard

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


K3 13. Darf ausnahmsweise eine geladene Waffe einem anderen übergeben werden?

a) Ja, bei Waffenstörung der verantwortlichen Aufsichtsperson.

b) Nur an den Nachbarschützen.

c) Nein, auf keinen Fall.


K9 121 Besteht hier ein Problem?


a) Nein. Magazine sind keine wesentlichen Teile von Schusswaffen und man darf die frei ab 18 Jahren besitzen. Zum Üben kann man sowas benutzen.

b) Ja. Es handelt sich bei diesem Magazin um einen verbotenen Gegenstand, weil das maximale Fassungsvermögen nur noch 20 Schuss betragen darf (das Waffengesetz wurde geändert).


Bewertungen




Waffen-Schlottmann.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. » OK