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Anschlagschaft Version I für Wather SG 68

Anschlagschaft Version I für Wather SG 68
Diese Abbildung zeigt die CO2 Waffe RAM Walther SG 68 beispielsweise mit Anschlagschaft Typ I .

Diese Abbildung zeigt die CO2 Waffe RAM Walther SG 68 beispielsweise mit Anschlagschaft Typ I .
Montagebeispiel mit der SG 68

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Artikelnummer: 1290311
Artikelname: Anschlagschaft Version I für Wather SG 68
Preis: 79,95 € inkl. 19% MwSt.
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Warengruppe:


Anschlagschaft Version I für Walther SG 68



Hinweis:
Der RAM Walther SG 68 wird ohne Anschlagstütze geliefert und wäre ohne nicht einsatzfähig. Sie müssten sich für einen der Anschlagschäfte entscheiden und den gleich mit dazu bestellen


SG 68 Schulterstütze Version I / längenverstellbarer Anschlagschaft

SG 68 Schulterstütze Version III / SG68 RAM Pumpgun Emergency Kit











Technische Daten zu Anschlagschaft Version I für Wather SG 68

Technische Daten:

- Kaliber: .68 Paintball / Speedballs (Gummi)
- System: Pump-Action auf CO2 Basis
- Energie max.: 7,5 Joule
- Material: Metall u. Kunststoffteile
- Magazinkapazität: 16 Schuss
- Länge: ca. 580mm
- Gewicht: ca. 2.2kg (ohne Schulterstütze)


Verfügbarkeit
Anschlagschaft Version I für Wather SG 68 kann unverbindlich vorgemerkt werden und wäre damit sozusagen in der Wartereihe. Leider kann es bei rückständigen Artikeln zu Preiserhöhung kommen. Wo das zutrifft, erhalten Sie bei Eintreffen der Ware ein Angebot mit dem dann gültigen Preis.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.13 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe/ verbotener Gegenstand? (Hinweis: Vollständige Aufzählung s. Anlage 2 Abschnitt 1 Waffengesetz)

a) Blasrohr, Harpune, Armbrust

b) halbautomatisches Gewehr / halbautomatische Pistole

c) Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku)

d) Wurfsterne, bestimmte Hartkernmunition, bestimmte Leuchtspurmunition


K1 1.14 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe?

a) Samuraischwert

b) feststehendes Messer mit einer Klinge von mehr als 8,5 cm

c) Vorderschaftrepetierflinte mit einer Lauflänge unter 45 cm


K3 29. Mit welchen Schusswaffen darf im befriedeten Besitztum außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis geschossen werden?

a) Nur mit schallgedämpften Waffen (Immissionsschutz).

b) Mit allen, vorausgesetzt es ist ein ausreichender Kugelfang vorhanden, so dass die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

c) Mit bauartzugelassenen Schusswaffen, deren Geschossen eine Energie von max. 7,5 Joule erteilt wird und die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.


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