Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

Ostermayer Schaftöl 50ml

Ostermayer Schaftöl 50ml
Ostermayer Schaftöl

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1270750
Artikelname: Ostermayer Schaftöl 50ml
Warengruppe: alle Produkte anzeigen
Artikel vormerken


Ostermayer

 Schaftöl 50ml

Die vor Entscheidung über den späteren Pflegeaufwand wird schon beim Kauf der Waffe gefällt. Wer sich für einen wetterbeständigen Schaft aus Kunststoff entschieden hat, hat natürlich mit dessen Pflege wenig Last.

Wer eine Waffe mit lackierten Schaft hat, braucht auch kein Öl. Nur bei atmungsoffenen Holz kommen Pflegeöle ins Spiel. Das klingt nach mehr Aufwand, betrifft aber in der Regel die hochwertigeren Waffen mit entsprechend guten Schäften aus geöltem Holz.

- Schutz vor Feuchtigkeit und UV
- Auffrischung der Farbe und hervorheben der Maserung
- verbessert den mechanischen Widerstand
- unterbindet das Quellen und Schwinden indem die Wasseraufnahme und die Wasserabgabe verhindert wird
- beinhaltet gelöste, natürliche Feststoffe wie das holzeigene Lignin, das tief in das Holz einziehen


Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.16 Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten?

a) Schalldämpfer

b) Distanz-Elektroimpulsgeräte

c) für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer

d) Kleinkaliberpatronen mit Leuchtspurgeschossen

e) Teleskopschlagstöcke

f) Büchsenpatronen mit Treibspiegelgeschossen


K1 1.69 Wann wird in der Regel eine waffenrechtliche Erlaubnis von der Erlaubnisbehörde widerrufen?

a) Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist.

b) Wenn der Inhaber kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.

c) Wenn der Inhaber seinen Wohnort in ein anderes Bundesland verlegt.


K1 2.139 Welche Änderungen an Schusswaffen dürfen nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden?

a) Verkürzung des Laufes

b) Die Schussfolge der Waffe wird ver-ändert.

c) Die Schusswaffe wird so geändert, dass andere Munition oder Geschosse mit anderem Kaliber aus ihr verschossen werden können.

d) Wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, werden ausgewechselt.

e) Der gesamte Schaft wird getauscht.


Bewertungen




Waffen-Schlottmann.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. » OK