Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

Pyroknallpatrone / Vogelschreck

Pyroknallpatrone   / Vogelschreck
Diese Seite beinhaltet kein Angebot, sondern soll der Information zum Thema Pyro- Knallpatronen dienen.

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Artikelnummer: 1190901
Artikelname: Pyroknallpatrone / Vogelschreck
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Nur gegen Erwerbsberechtigung
Vogelschreck ist in Deutschland pyrotechnische Munition der Klasse 
BAM - PMII.
Diese pyrotechnische Munition mit einem Durchmesser von ca. 15mm wird mit Hilfe von Platzpatronen aus Signal- und Schreckschusswaffen mit einem entsprechenden Aufsatz verschossen.

Pyro- Knallpatronen, genannt Vogelschreck 
 (Bird Banger) sind erwerbsscheinpflichtig. Der Kleine Waffenschein, eine WBK oder selbst ein Jagdschein sind dafür keine gültigen Erwerbsberechtigungen. Es muss ein Munitionserwerbsschein vorgelegt werden, welcher entweder auf Munition aller Art oder Pyro- Knallpatronen ausgestellt ist.
 Solche Munitionserwerbsscheine erhalten üblicher Weise Plantagenbesitzer oder Landwirte zur Schädlingsbekämpfung. Die dafür zustände Behörde ist im Regelfall das Landratsamt.
         
An Leute ohne dafür gültigen Munitionserwerbsschein dürfen die nicht verkauft werden.




FAQ Antworten auf häufige Fragen

Ich habe einen gültigen Jagdschein und möchte bei Ihnen Vogelschreck kaufen. Können sie mir welche verkaufen?
Das darf ich nicht, weil ein Jagdschein dafür keine gültige Erwerbsberechtigung ist. Es muss ein Munitionserwerbsschein vorgelegt werden.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.47 „Führen“ im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn die Waffe...

a) in der eigenen Wohnung im Holster getragen wird.

b) im Treppenhaus eines fremden Mehrfamilienhauses im Holster getragen wird.

c) im eigenen PKW in der offenen Seitenablage transportiert wird.


K1 2.76 Wer benötigt einen Waffenschein?

a) Wer eine „scharfe“ Waffe zu Hause führt.

b) Wer eine Druckluftpistole unverpackt auf dem Rücksitz im PKW mitnimmt.

c) Wer mit der Armbrust auf einem Feld schießt.


K9 117 Darf man aus einer Pistole, welche mit der Munitionsbezeichnung 9x19 versehen ist, auch Patronen mit der Bezeichnung 9 mm kurz verschießen?

a) Nein, dass ist verschiedene Munition und 9 mm kurz passt nicht zum Patronenlager für 9x19.

b) Ja. Es handelt sich hierbei um ähnliche Munition mit kürzerer Gesamtlänge.


Bewertungen




Waffen-Schlottmann.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. » OK