Gas/Alarm-Revolver RG59 „Le Petit" Kaliber 9 mm Knall/Gas 5-Schuss-Trommel,ausschwenkbar, versenkbare Trommelachse, weicher Abzug, mit Signalbecher Nr. 1. Zuverlässige Trommelsperre vor und während des Schusses. Schnelles Entladendurch zentralem Ausstosser mit automatischerRückfederung. Mehrfach unfallgesichert gegen Aufprall. Verschuss von 15 mmZusatzmunition (z.B. Signalsterne, Pfeif- und Knatterpatronen,Vogelschreck-Raketen) nur mit Signalbecher möglich. Gesamtlänge: 155 mm • Gewicht: 510g Mit Abschussbecher für Pyrotechnik passende MunitionNr. 1203817 Trommel- Ladekapazität: 5 Schuss im Kal. .380 / 9x17 | RG 59 brüniert Dieser Revolver ist klein und handlich. In die Trommel passen 5 Schuss im Kaliber 9mm Knall oder Gas. deutsche Fertigung Der Revolver kann mit single oder double action- Abzug geschossen werden. Das heißt; entweder spannt man den Hahn vor oder man zieht nur am Abzug um weitere Schüsse abzugeben. | | | Hinweis zu Gasrevolver Röhm RG 59, schwarzIn diesem Video werden generelle Hinweise zur Bedienung von Revolver gegeben. Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig , wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird. N eues Waffengesetz / bitte beachten ! Seit dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen. Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren, brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas- und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren. Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie hier ausdrucken . Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt.
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