Dieser Revolver ist sehr sparsam, weil die Munition sehr günstig ist. Der Revolver kann mit vorgespanntem Hahn oder mit Spannabzug geschossen werden Als "Startpistole" für sportliche Veranstaltungen ist diese Waffe sehr gut geeignet. Das besondere ist der sehr günstige Munitionspreis. 100 Schuss Kaliber 6mm kommen nur 6 € . Der Abschussbecher ist dabei. Damit können alle entsprechenden Raketen sehr günstig abgeschossen werden.
Waffenlänge ca. 155mm Waffenbreite ca. 33mm Waffenhöhe ca. 110mm Waffengewicht ca. 500g Lauflänge ca. 46,5mm Magazinkapazität: 7 Schuss Kal. 6mm
Bei Revolvern sind Ladehemmungen durch Munitionsver- sager praktisch ausgeschlossen.
- mit Abschussbecher für Pyrotechnik
7 Schuss Kal. 6mm
Der Revolver kann mit single oder double action- Abzug geschossen werden. Das heißt; entweder spannt man den Hahn vor oder man zieht nur am Abzug um weitere Schüsse abzugeben.
Munitionsempfehlung: Nr.1200602.100 zu 5,08 € aus 100 Schuss
Technische Daten zu Gasrevolver Reck Mod. 36 in 6mm Knall
Waffenlänge ca. 155mm Waffenbreite ca. 33mm Waffenhöhe ca. 110mm Waffengewicht ca. 500g Lauflänge ca. 46,5mm Magazinkapazität: 7 Schuss Kal. 6mm
Hinweis zu Gasrevolver Reck Mod. 36 in 6mm Knall
In diesem Video werden generelle Hinweise zur Bedienung von Revolver gegeben.
Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig , wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird. N eues Waffengesetz / bitte beachten ! Seit dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen. Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren, brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas- und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren. Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie hier ausdrucken . Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt.