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Scherells Schaftol extra dunkel 50ml

Scherells Schaftol extra dunkel 50ml

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Artikelnummer: 1271023
Artikelname: Scherells Schaftol extra dunkel 50ml
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Schaftol extra dunkel 50ml, seit nunmehr über 75 Jahren bewährt

- schützt und pflegt den Schaft wirksam und dauerhaft gegen Umwelt- und Witterungseinflüsse

- verleiht dem Schaft bei Erhalt seiner Atmungsaktivität einen natürlichen Mattglanz

- eignet sich auch zur Behandlung anderer Hölzer wie Möbel und Antiquitäten.


SCHAFTOL ist ein Spezial-Schaftöl auf reiner Naturbasis, dass das edle Holz optimal pflegt, konserviert und die Maserung regeneriert. Es ist wasserabstoßend und schützt vor Witterungseinflüssen jeder Art, besonders vor

Rauh- und Fleckigwerden.

SCHAFTOL l eignet sich zur Pflege aller offenporigen  Hölzer, von Möbeln und hochwertigen Antiquitäten. Gebrauchsanweisung:  

Gebrauchsanweisung

SCHAFTOL mit ein weichen Lappen dünn auf das Holz auftragen, kräftig einreiben und einziehen lassen. Diese  

Behandlung am nächsten Tag wiederholen. Ist das Holz fleckig oder zeigt rauhe Stellen, werden diese mit Sandpapier  

abgerieben, bis sie wieder völlig glatt sind.  Die abgezogenen Stellen mit Wasser / Essig stark anfeucten. Nach dem Trocknen  

wieder mit Sandpapier glätten und mit SCHAFTOL kräftig einreiben. Die Wirkung ist um so besser, je öfter dieser Vorgang wiederholt wird. So erhält ihr wertvolles Holz wieder sein ursprüngliches Aussehen und einen sehr schönen dunklen  

Mattglanz.  



Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Waffen-Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 2.105 Wozu berechtigt mich der Europäische Feuerwaffenpass?

a) Zum dauerhaften Verbringen von Feuerwaffen in Mitgliedstaaten.

b) Zur Feuerwaffenmitnahme bei Reisen in Mitgliedstaaten, beispielsweise zur Teilnahme an schießsportlichen Veranstaltungen oder zur Jagd.

c) Zur Feuerwaffenmitnahme bei Reisen in Mitgliedstaaten, muss ich die Reise mindestens 14 Tage vorher meiner zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich anzeigen.


K1 2.133 Ist das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenhülsen erlaubt?

a) Ja, für Inhaber einer Munitionserwerbserlaubnis.

b) Ja, nur mit einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz.

c) Nein


K9 121 Besteht hier ein Problem?


a) Nein. Magazine sind keine wesentlichen Teile von Schusswaffen und man darf die frei ab 18 Jahren besitzen. Zum Üben kann man sowas benutzen.

b) Ja. Es handelt sich bei diesem Magazin um einen verbotenen Gegenstand, weil das maximale Fassungsvermögen nur noch 20 Schuss betragen darf (das Waffengesetz wurde geändert).


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