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Munition .315 für Schreckschusspistolen

Munition .315 für Schreckschusspistolen
Platzpatronen .315 für Schreckschusspistolen
Den Verkauf von Pyrotechnik werden wir einstellen und Reste bis 23.12. nach vorheriger Bestellung und Bezahlung per Vorkasse an Abholer abgeben.

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1200301-50
Artikelname: Munition .315 für Schreckschusspistolen
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Munition .315 für Schreckschusspistolen

Schachtel mit 50 Schuss Kaliber .315 für Schreckschusspistolen


Solche Munition gilt als Gefahrgut und solche Artikel kann ich leider nicht versenden.

Wenn Abholung in Betracht kommt, können Sie gerne in meinem Versandhandel  bestellen und Ware dort ggf. nach Terminvereinbarung abholen. Im Webshop auf der Bestellseite kann man dafür die Option Abholung auswählen.


Für die Produktgruppen Munition (1.4S/1.4G), Anzündhütchen, Abwehrsprays und Pflegeöle
muss ich nach geltendem Recht folgende Hinweise anzeigen:

Sicherheitshinweise

  • Vor dem Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  • Vor dem Gebrauch alle Sicherheitsratschläge lesen und verstehen.
  • Vor Hintze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten.
  • Nicht rauchen.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Explosionsgefahr bei Brand.

Die Stoffe können, auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff, mit Wärmeentwicklung und unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren. Sie explodieren leicht und verpuffen schnell. Achtung Explosionsgefahr!





 

 

                 



Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Waffen-Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.20 Was ist ein Schalldämpfer waffenrechtlich gesehen?

a) Der Schalldämpfer ist ein verbotener Gegenstand.

b) Der Schalldämpfer ist immer erlaubnisfreies Zubehör.

c) Der Schalldämpfer für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe steht waffenrechtlich der Schusswaffe gleich für die sie bestimmt ist.


K1 2.19 Welche Waffe kann nur mit einer grünen Waffenbesitzkarte (mit Voreintrag) erworben werden?

a) Druckluftwaffe mit dem Zeichen „F im Fünfeck“

b) Armbrust

c) Kurzwaffe mit Kaliber .357 SIG


K9 320 Beim Schießen mit einem Revolver Kaliber .357 Magnum ist der Zündsatz einer Patrone losgegangen, das Treibladungspulver nicht. Es wurde mindestens 10 Sekunden abgewartet. Die Waffe lässt sich nicht mehr spannen und die Trommel kann nicht ausgeschwenkt werden. Es sind noch Patronen in der Trommel und wir können die Waffe nicht entladen. Was ist der Grund für dieses Problem?

a) Ein Geschoss steckt im Übergang zwischen Trommel und Lauf.

b) Eine Hülse ist verrutscht

c) Der Schlagbolzen ist gebrochen und ragt in die Trommel.


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