Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

Diopterfuß für HW 110

Diopterfuß für HW 110
Montagebeispiel am HW 110 mit Lochkimme 2500102.
Wir möchte das nur als komplette Visiereinheit verkaufen.

Artikelnummer: 1130679
Artikelname: Diopterfuß für HW 110
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Diopterfuß für HW 110

Dieses kleine Teil dient dem Höhenausgleich, damit ein besonders gutes Visier mit Lochkimme am HW 110 passt. Konstruiert ist der Fuß für Kornträger Nr. 2500103 und Lochkimme 2500102

Der Diopterfuß wurde in Manufakturarbeit eigentlich zu dem Zweck entwickelt, das Modell 110 in spezieller Carbine- Konfiguration anbieten zu können. Wegen der geringen verfügbaren Stückzahl, ist dieser Artikel einzeln leider besonders teuer.


Lieferumfang:

- Diopterfuß für HW 110
- Befestigungsschraube

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Waffen-Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.25 Welche der hier genannten Gegenstände sind keine „wesentlichen Teile“ von Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?

a) Wechseltrommel für Revolver

b) Klappschaft für Flinten

c) Ersatzmagazin für Büchsen


K1 2.112 Wann ist eine Waffe erneut zu beschießen?

a) Neuwaffen nach 15 Jahren, bei Gebrauchtwaffen nach 10 Jahren.

b) Ein Beschuss ist unter anderem dann erforderlich, wenn eine Waffe von einem gewerblichen Waffenhändler an einen Kunden verkauft wird.

c) Ein erneuter Beschuss muss immer dann erfolgen, wenn wesentliche Teile der Waffe verändert oder instand gesetzt wurden.


K1 4.13 Wie können Waffen und Munition außerhalb der Wohnung, z.B. bei Hotelübernachtung anlässlich eines Wettkampfes, sicher aufbewahrt werden?

a) Die Schusswaffe/n ist/sind immer am Körper zu tragen.

b) Ein wesentlicher Teil der Schusswaffe/n ist zu entnehmen und mit sich zu führen. Der Rest der Schusswaffe ist gegen unbefugten Zugriff zu sichern.

c) Aufbewahrung in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen Schrank oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis.


Bewertungen




Waffen-Schlottmann.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. » OK