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Ladestock für Vorderlader- Gewehr

Ladestock für Vorderlader- Gewehr
Ladestock, Vorderlader

Ladestock, Vorderlader
Der Griff kann auch quer angeschraubt werden
Ladestock für Vorderlader- Gewehr
Ladestock für Vorderlader- Gewehr

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 2203012
Artikelname: Ladestock für Vorderlader- Gewehr
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Ladestock aus hochfestem Aluminium für Vorderlader- Gewehre im Kaliber .45
 

Dieser Ladestock verfügt über einen Mündungsschoner. Diese vermeidet, das der Stock beim Laden an der Mündung scheuert und diese auf Dauer beschädigt.




         
       Der Griff kann auch quer angeschraubt werden und diesen Ladestock zum Ziehen von Geschossen ein zu setzten. Das Kopfteil kann abgeschraubt werden um Reinigungsbürsten oder einen Geschosszieher aufzuschrauben (Gewinde M5).

Reinigungsbürsten oder Geschosszieher sind im Lieferumfang nicht enthalten.
 
Hinweise zum Laden und
Schießen hier klicken!

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.13 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe/ verbotener Gegenstand? (Hinweis: Vollständige Aufzählung s. Anlage 2 Abschnitt 1 Waffengesetz)

a) Blasrohr, Harpune, Armbrust

b) halbautomatisches Gewehr / halbautomatische Pistole

c) Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku)

d) Wurfsterne, bestimmte Hartkernmunition, bestimmte Leuchtspurmunition


K1 2.57 Welcher Sportschütze muss sich einer amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen, um seine persönliche Eignung zum Waffenerwerb nachzuweisen?

a) 18-jähriger Sportschütze für eine Kleinkaliberpistole (KK-Pistole)

b) 21-jähriger Sportschütze für ein Kleinkalibergewehr (KK-Gewehr)

c) 24-jähriger Sportschütze für eine als erste Großkaliberwaffe zu erwerbende halbautomatische Pistole im Kaliber .45 ACP


K9 108 Ein Sportschütze möchte mit so einer Pistole (Walter PP, Kaliber 7,65 Browning) unter Ihrer Aufsicht am Schießen teilnehmen. Der Stand ist bis 1500 Joule zugelassen. Ist das zulässig?


a) Nein, das Kaliber ist zu groß.

b) Nein, die Energiegrenze wird überschritten.

c) Ja er darf damit schießen, weil der Stand dafür zugelassen ist.

d) Nein. Die Waffe entspricht nicht dem Regelwerk einer zugelassenen Schießsportordnung. Es wäre damit kein sportliches Schießen.


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