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englischer Langbogen

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Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1600130
Artikelname: englischer Langbogen
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englischer Langbogen  für Kenner und Könner
 

englischer Langbogen ohne weiteres Zubehör
(jedoch mit Sehne)
- sehr gute Verarbeitung 
- Gesamtlänge ca. 68" / 1,75m
- Zuggewicht 35 lbs (englische Pfund)
                  

Der Bogen für konservative Naturfreunde.

Dieser Bogen wird von einem Bogenbauer mit langjähriger Erfahrung aus Esche und Ahorn gefertigt. Der Bogen 68"35 Ibs Old Shooter Langbogen : Griff: Ahorn und 12 Strang Dacronsehne


Zu dem Bogen wären diese Pfeile aus meinem Sortiment gut geeignet:
Zum Beispiel der günstige Holzpfeil Nr. 1620117. Dieser Pfeil verzieht sich ggf. durch Feuchtigkeit. Holz ist eben ein natürlicher Werkstoff. Dafür schmerzt der Verlust nicht so, wenn der Pfeil unauffindbar bleibt.
Der Glasfieberpfeil Nr. 1620228 ist robust und preiswert.
Sehnenwachs wäre auch eine gute Ergänzung. Eine geeignete Scheibe als Ziel und zum Auffangen der Pfeile finden Sie hier.. . Besonders empfehlen würde ich diese Zielscheibe mit der Nummer 1690109.

Hinweis zu englischer Langbogen

Antworten auf viele Fragen zum Thema Bogenschießen finden Sie unter Bogen 1x1 auf meinen Seiten. Vor einer Kaufentscheidung ist ja beispielsweise die Bestimmung der Bogengröße wichtig.

Ein Pfeil wird immer so eingenockt , dass die andersfarbene Feder (Leitfeder) 
nach außen (weg vom Griffstück) zeigt. Bei Bedarf sehen Sie bitte auf meiner Webseite unter  Bogen 1x1 nach.
Ab sofort habe ich auch für Pfeile aus stabilem Glasfieber die passenden Ersatzteile wie Pfeilspitzen , Federn und Nocken im Angebot. Auch den richtigen Kleber kann ich gerne liefern.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 2.11 Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abhanden kommen?

a) Unverzüglich den Verlust der zuständigen Waffenbehörde melden.

b) Innerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.

c) Eine Verlustanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle aufgeben.


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


K1 5.11 Soll im Notwehrfall vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden?

a) Ja, das ist Voraussetzung für einen rechtmäßigen Schusswaffengebrauch.

b) Ja, soweit die Umstände es erlauben.

c) Nein, das ist nicht erforderlich.


Bewertungen

Friedrich N. am 08.01.2011
Bewertung: (sehr gut)
Gute Quallität,macht echt Spaß,habe lang danach gesucht und endlich fündig geworden Gruß aus Dannenberg
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