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Vulkano

Vulkano
Vulkano heist das neue, professionelle Gerät zum ausglühen vom Patronenhülsen.

Vulkano heist das neue, professionelle Gerät zum ausglühen vom Patronenhülsen.
Das Gerät ist geeignet für Patronenhülsen von .223 bis  .50 BMG
Dieses Gerät habe ich nicht in mein Sortiment aufgenommen

Artikelnummer: 1255540
Artikelname: Vulkano
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Vulkano Hülsenglüher


Die selbe innovative Firma, die mich schon mit dem LEM  Hülsenreiniger entzückt hatte, brachte nun ein einzigartiges Gerät zum Glühen von Patronenhülsen heraus. Der Wiederlader muss nun nicht mehr mit einem Brenner arbeiten, sondern kann mit diesem Gerät und mittels Induktion die Hülsen schnell und entsprechend der gewünschte Temperatur erhitzen. Der besondere Vorteil dürfte darin liegen, dass die Hülsen gleichmäßig und punktuell erhitzt werden.Bei der Bestellung müsste das gewünschte Kaliber angegeben werden, weil man die heißen Hülsen nicht mit der Hand anfassen kann, wird ein spezieller Hülsenhalter benötigt. Auch sind Distanzringe entsprechend dem Kaliber erforderlich um damit die gewünschte Höhe einzustellen.

Die Maschine wird standardmäßig mit einem 308-Schalenhalter geliefert.
Bei allen anderen Hülsenhalter und Distanzringen handelt es sich um Zubehör, das separat als Zubehör bestellt werden muss.


Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 1.02 Umgang mit einer Schusswaffe hat…


a) wer damit schießt.

b) wer die Waffe verbringt oder mitnimmt.

c) wer die Waffe unbrauchbar macht.


K5 1.00 Sind Armbrüste Schusswaffen laut deutschem Waffengesetz?

a) Ja

b) Nein

c) Nur ab einem Zuggewicht von 50 kg. Unter 50 kg Zuggewicht gilt eine Armbrust als Spielzeug.

d) Alle Geräte, die feste Körper mit mehr als 7,5 Joule Geschossenergie verschießen, gelten als Schusswaffen.


K9 115 Ist es statthaft, in einem Revolver Kaliber .357 Magnum auch Patronen mit der Bezeichnung .38 Spezial zu verschießen?


a) Ja. Hier haben wir einen Ausnahmefall von der Regel, dass die Munitionsbezeichnung übereinstimmen müsste. Aus dieser (für Magnumladungen zugelassenen) Waffe, können auch schwächere und etwas kürzere Patronen mit der Bezeichnung .38 Spezial verschossen werden.

b) Nein, es darf nur die Munition aus einer Woche verschossen werden, deren Bezeichnung auf der Waffe draufsteht.

c) Nein, denn Patronen .38 und .357 Magnum haben ganz verschiedene Geschossdurchmesser.


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