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Ladepresse Mark XVI

Ladepresse Mark XVI
Ladepresse Mark XVI mit Zündhütchensetzer

Ladepresse Mark XVI mit Zündhütchensetzer
Der Schlauch soll die ausgestoßenen Zündhütchen auffangen und wird unten an der Stößel gesteckt.
Günstige Ladepresse Mark XVI zum Wiederladen von Patronen

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Sofort lieferbar.
Artikelnummer: 1250540
Artikelname: Ladepresse Mark XVI
Preis: 99,95 € inkl. 19% MwSt.
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Günstige Ladepresse Mark XVI zum Wiederladen von Patronen


Die Ladepresse Mark XVI ist recht einfach gehalten und dadurch sehr günstig.

Das Gewinde ist für Matritzen 7/8"x14

Die großzügige Höhe erlaubt auch das Laden von langen Patronen.

Die Aufnahme für die Hülsenhalter entspricht den Maßen für Halter der Marke RCBS.

Für mich ist die großzügige Höhe ein kleines Problem in der Kompatibilität mit meinen Schnellfüllmatrizen für LEP.

Dafür würde ich einen längeren Hülsenhalter anfertigen müssen.

Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K2 14. Aus welchen wesentlichen Teilen besteht eine Schusswaffe?

a) Lauf, Patronenlager, Verschluss, Gehäuse, Griffstück bei Kurzwaffen

b) Patrone, Visierung, Abzug

c) Magazin, Schaft, Schlagbolzen


K9 103 Ist die Waffe so korrekt auf einem Schießstand abgelegt?


a) Nein, das Magazin darf nicht geladen daneben liegen.

b) Ja, die Waffe ist anscheinend gesichert.

c) Ja, wenn die Waffe gesichert ist.

d) Ja, die Waffe ist entladen und der Verschluss steht offen.


K9 109 Sind die Waffen so korrekt auf einem Schießstand abgelegt?


a) Ja, der Radiergummi soll bei der rechten Waffe nur den Verschluss offen halten, weil es sonst technisch nicht entsprechend der Schießstandordnung machbar ist.

b) Nein, es dürfen sich in der Waffe keinerlei Dinge befinden.


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