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9mm P.A.Pfeffer stark / Walther

9mm P.A.Pfeffer stark / Walther
9mm P.A.Pfeffer Walther

9mm P.A.Pfeffer  Walther
9mm P.A.Pfeffer stark / Walther
Den Verkauf von Pyrotechnik werden wir einstellen und Reste bis 23.12. nach vorheriger Bestellung und Bezahlung per Vorkasse an Abholer abgeben.

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Artikelnummer: 1200933
Artikelname: 9mm P.A.Pfeffer stark / Walther
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9mm P.A.Pfeffer stark / Walther


Solche Munition gilt als Gefahrgut und solche Artikel kann ich leider nicht versenden.

Wenn Abholung in Betracht kommt, können Sie gerne in meinem Versandhandel  bestellen und Ware dort ggf. nach Terminvereinbarung abholen. Im Webshop auf der Bestellseite kann man dafür die Option Abholung auswählen.


Sicherheitshinweise

  • Vor dem Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  • Vor dem Gebrauch alle Sicherheitsratschläge lesen und verstehen.
  • Vor Hintze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten.
  • Nicht rauchen.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Explosionsgefahr bei Brand.

Die Stoffe können, auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff, mit Wärmeentwicklung und unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren. Sie explodieren leicht und verpuffen schnell. Achtung Explosionsgefahr!









Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.14 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe?

a) Samuraischwert

b) feststehendes Messer mit einer Klinge von mehr als 8,5 cm

c) Vorderschaftrepetierflinte mit einer Lauflänge unter 45 cm


K1 2.112 Wann ist eine Waffe erneut zu beschießen?

a) Neuwaffen nach 15 Jahren, bei Gebrauchtwaffen nach 10 Jahren.

b) Ein Beschuss ist unter anderem dann erforderlich, wenn eine Waffe von einem gewerblichen Waffenhändler an einen Kunden verkauft wird.

c) Ein erneuter Beschuss muss immer dann erfolgen, wenn wesentliche Teile der Waffe verändert oder instand gesetzt wurden.


K1 3.32 Werden in Deutschland auch Beschusszeichen anderer Staaten anerkannt?

a) Ja, aller Staaten, die eine Sicherheitsprüfung vorschreiben.

b) Ja, aber nur Staaten, die dem Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen und Prüfzeichen beigetreten sind (C.I.P.).

c) Nein, alle Schusswaffen müssen vor ihrem Gebrauch von deutschen Beschussämtern geprüft sein.


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