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HK P30

HK P30
Schreckschuss- und Gaspistole Heckler & Koch P30

Schreckschuss- und Gaspistole Heckler & Koch P30
Schreckschusspistole Heckler & Koch P30
Gaspistole Heckler & Koch P30
Weitere  <a href=1041113.htm> Reservemagazine </a> sind als Zubehör erhältlich.
Als Zubehör kann ich Ihnen solch <a href=1260111.htm> ein passendes Holster für Rechts- und Linksträger </a> anbieten.
Solche <a href=1200901-25.htm>passende Munition (Beispiel)</a>darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas müsste abgehollt werden.  Die Waffe ohne Munition kann verschickt werden.
<a href=pyromuni.htm>Passende pyrotechnische Artikel </a>darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas und Munition müsste abgehollt werden. Die Waffe selbst kann verschickt werden.

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1040975
Artikelname: HK P30
Warengruppe: alle Produkte anzeigen
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Bitte beachten Sie das Präsentationsvideo weiter unten.
 


 Die Schreckschuss- und Gaspistole Heckler & Koch P30 ist durch ihr Kunststoffgriffstück auffallend  leicht. Mit 15 Schuss im Kaliber 9mmPA fasst sie doppelt soviel Munition, wie andere Modelle.
- mit Abschussbecher für Pyrotechnik
Waffenlänge ca. 178 mm
Waffenbreite ca. 29mm
Waffenhöhe ca. 138mm
Waffengewicht ca. 578g (ohne Magazin)
Lauflänge ca. 99mm

Zusätzliche Reservemagazine sind erhältlich.

              
       
   

 



Hinweis zu HK P30

Deutsches Waffengesetz / bitte beachten !
Seit dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen.
Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren, brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas- und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren.
Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde stellen.  Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt und in den Städten meist das Ordnungsamt.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.55 Eine Schusswaffe ist „zugriffsbereit“ im Sinne des Waffengesetzes, ...

a) wenn sie unmittelbar, also mit wenigen schnellen Handgriffen, in Anschlag gebracht werden kann.

b) wenn sie im abgeschlossenen Koffer im Kfz untergebracht ist.

c) wenn sie ungeladen in der verschlossenen Schublade liegt.


K1 2.111 Dürfen Sie als Sportschütze mit einer Schusswaffe, die der Beschusspflicht unterliegt, auf dem Schießstand „Probeschüsse“ abgeben, wenn kein Beschussstempel angebracht ist?

a) Ja, das Probeschießen ist gestattet.

b) Nein, das ist niemals gestattet.

c) Solche Schüsse sind nur durch die verantwortliche Aufsicht zulässig.


K1 2.134 Das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenmunition ist...

a) für jeden erlaubt, der eine Waffensachkundeprüfung bestanden hat.

b) für jeden erlaubt, der gefahrlos mit Schwarzpulver umgehen kann.

c) für jeden erlaubt, der die Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz nachgewiesen hat und dem durch die Behörde eine entsprechende Erlaubnis nach § 27 SprengG erteilt wurde.


Bewertungen

Marc S. am 21.12.2011
Bewertung: (sehr gut)
Tolles Video dazu, sagt doch alles,deutsches Markenprodukt,gute Qualität !
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