HK P30 |
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Hinweis zu HK P30Deutsches Waffengesetz / bitte beachten !Seit dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen. Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren, brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas- und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren. Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde stellen. Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt und in den Städten meist das Ordnungsamt. Verfügbarkeit Im Moment nicht lieferbar. |