Gas + Signal Pistole HW 94 |
Die Firma Weihrauch hat mitgeteilt, dass dieser Artikel nicht mehr produziert wird. |
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Die Es sind an der Waffe viele Stahlteile vorhanden, welche der Pistole eine lange Lebensdauer verleihen. Aus Stahl sind: alle Funktionsteile, Stoßboden, Hahn, Federführungsstange und Innenverkleidung des Laufes Ein Abschussbecher für Signalmittel gehört zum Lieferumfang. Tipps zu Gas + Signal Pistole HW 94Nach dem Schießen (z.B. an Silvester), sollte die Schreckschusspistole entladen werden. Beim entladen einer halbautomatischen Waffe, ist Besonderes zu beachten!Durch den Selbstlademechanismus, wird so eine Waffe im Sekundenbruchteil nachgeladen. Der Vorgang geschieht im Knall und wird vom Auge nicht wahrgenommen. Wenn man nun einfach das Magazin entfernt und meint, man hätte praktisch "den Stecker gezogen" und es könnte nichts mehr geschehen, hat man aber mit hoher Wahrscheinlichkeit noch eine abschlussbereite Patrone im Patronenlager.Häufig wird dieser letzte Schuss übersehen. Es ist also enorm wichtig, dass man den Verschluss noch einmal zurückzieht, um das Patronenlager und den Lauf auf Sicherheit zu kontrollieren. Technische Daten zu Gas + Signal Pistole HW 94Waffenlänge ca. 170mm FAQ Antworten auf häufige Fragen Ist eine Gas- oder Schreckschusswaffe dafür geeignet, mich in der Natur vor wilden Tieren zu schützen? Ich möchte einen Schutz gegen Wölfe, wenn ich im Wald unterwegs bin. Hinweis zu Gas + Signal Pistole HW 94Deutsches Waffengesetz / bitte beachten !Seit dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen. Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren, brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas- und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren. Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde stellen. Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt und in den Städten meist das Ordnungsamt. Verfügbarkeit Im Moment nicht lieferbar. |