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Möchten Sie als Sportschütze
aktiv werden und eigene Waffen erwerben?
Hier gibt es Infos über Ihre Möglichkeiten.
Der behördlich auf Zuverlässigkeit
im Sinne des Waffengesetzes geprüfte Sportschütze kann eine Erlaubnis
(Waffenbesitzkarte) zum Erwerb eigener Sportwaffen bei seiner zuständigen Behörde
beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- 1 Jahr regelmäßiges Schießtraining
als Mitglied im Schützenverein
- Waffensachkundeschulung mit staatlich anerkannter Prüfung (bei mir € 150.-)
- Mindestalter 18 Jahre und für großkalibrige Waffen 25 Jahre
- Körperliche Eignung
- Zuverlässigkeit (wird durch Ihre zuständigen Behörde vor Erlaubniserteilung
geprüft)
- Bescheinigung vom Schützenverband über das Bedürfnis für eigene Waffen zum
sportlichen Schießen
Hinweis: Die beantragten Waffen müssen den Regeln des schießsportlichen
Verbandes entsprechen. Die Einzelheiten sind im dessen Sporthandbuch geregelt.
Danach fallen in der Regel kleine Kurzwaffen, wie zum Beispiel die Walther PP,
schon wegen deren zu kurzem Lauf raus. Zum Beispiel Bund Deutscher Sportschützen
muss bei Kurzwaffen entweder die Lauf-Mindestlänge 100mm betragen oder der
Visierlinie mindestens 145mm lang sein.
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