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Waffensachkundeschulung, Waffensachkundeprüfung, Waffenhandhabung und Waffenrecht |
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Waffensachkundelehrgang für Schützen und
Wachleute
mit behördlicher Abschlussprüfung
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Der behördlich auf Zuverlässigkeit
im Sinne des Waffengesetzes geprüfte Sportschütze kann eine Erlaubnis
(Waffenbesitzkarte) zum Erwerb eigener Sportwaffen bei seiner zuständigen Behörde
beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Hinweis: Die beantragten Waffen müssen den Regeln des schießsportlichen
Verbandes entsprechen. Die Einzelheiten sind im dessen Sporthandbuch geregelt.
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