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Gasrevolver, Schreckschussrevolver, freie Waffen , Schreckschusswaffe, Signalwaffen |
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Freie Gasrevolver, Gaspistolen und Signalwaffen |
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Zu Schreckschuss-, bzw. Signalwaffen mit PTB-Kennzeichen Jeder Bürger, der älter als 18 Jahre ist. darf eine
solche Waffe ohne Erlaubnis erwerben und besitzen. Siehe auch im Abschnitt
" Führen einer erlaubnisfreien Waffe"! Der Transport von Waffen erfolgt ungeladen und verpackt z.B. in einem Waffenkoffer oder Futteral. Das ist dann kein Führen im Sinne des Waffengesetzes und dafür ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Das Schießen mit einer erlaubnisfreien Waffe: Grundsätzlich ist das Schießen mit jeder Art von Schusswaffen außerhalb genehmigter Schießstände oder befriedeter Besitztümer verboten. Dies gilt auch für das Verschießen von pyrotechnischer Munition (Leuchtraketen, Pfeifraketen, Knallpatronen usw.). Auf einem umzäunten Privatgrundstück dürfen Sie mit freien Waffen schießen, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen Mit Gas-, Schreckschuss-, bzw. Signalwaffen mit dem PTB-Kennzeichen darf grundsätzlich nur in folgenden Ausnahmefällen geschossen werden: a) Im Falle der Notwehr (Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr von sich selbst oder einer anderen Person), b) im Falle einer akuten Gefahr (Bergnot, Seenot) mit Signalraketen, c) als Startzeichen bei Sportveranstaltungen (Platzpatronen) d) bei der Ausbildung z.B. von Hunden auf einem offiziellen Übungsplatz (Platzpatronen). In allen anderen Fällen ist das Schießen mit solchen Waffen grundsätzlich
verboten (auch in der Silvesternacht ist das Schießen mit Platzpatronen oder
pyrotechnischer Munition nach § 45 des Waffen-Gesetzes grundsätzlich nicht
erlaubt, wird in der Regel von der zuständigen Behörde geduldet, da es sich um
einen traditionellen Brauch handelt). |
| Sie dürfen an
Silvester wieder schießen das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. |

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