Salutgewehre, freie Waffen , Schreckschusswaffen, Signalwaffen und Signalgeräte

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Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren gegen Altersnachweis  Waffenrecht
Lieferung nur innerhalb von Deutschland

Alle Preise inklusive MwSt.  und zzgl. Frachtkosten  (Porto ab 3.- €)

Keine Daten vorhanden!

 

 

Wichtiger Hinweis !
Salutwaffen sind nach wie vor Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzen.
Sie dürfen daher nicht ohne Waffenschein geführt werden.

Ein kleinern Waffenschein genügt nicht, da dieser nur für die PTB- zugelassene Schreckschusswaffen gilt.
Der Verkauf und der Besitz von Salutwaffen mit Zulassungszeichen nach dem Beschussgesetz ist nach Anlage 2 Abschnitt 2 UA 2 Nr. 1.5 WaffG nach wie vor frei, wenn diese z.B. zu Theateraufführungen, Foto- Film- oder Fernsehnaufnahmen bestimmt sind.

Mit dem Kauf bzw. der Bestellung erklären Sie , dass die Salutwaffen für solche Zwecke bestimmt sind.
 

Freie Gasrevolver, Gaspistolen und Signalwaffen

Revolver oder Pistole ?
Das, ist hier die Frage. Klick! ;-)
 

freie Revolver / hier
freie Gasrevolver / Gaswaffen
Schreckschussrevolver
Gasrevolver 
freie Revolver / Gasrevolver

Sie dürfen an Silvester wieder schießen! Schießen an Silvester mit Signalwaffen

Kein Waffenschein zum Erwerb erforderlich, 
aber zum Führen in der Öffentlichkeit.

Bilder bitte anklicken !
Salutgewehre, umgebaute Originale
freie Salutwaffen / Salutgewehre

Ohne Altersnachweis kein Verkauf !
Wichtige Hinweise zum Waffengesetz Wichtige Hinweise zum Wafengesetz / bitte unbedingt lesen !

freie Pistolen / hier
freie Gaspistolen / Gaswaffen
Schreckschusspistolen
Gaspistolen
freie Gaswaffen / Gaspistolen
Magazine für Gaspistolen
Magazine für Gaspistolen
Halfter und Futterale
  für Pistolen und Revolver
Halfter / Gürteltaschen und Futterale für Gaspistolen und Gasrevolver
Knall- u. Platzpatronen  Pyrotechnische-
munition
Gas-
Munition
Munition für Gas- und Schreckschusswaffen Signalmunition / Pyrotechnische Munition / Leuchtsterne Gas- und Pfefferpatronen
Waffen 1x1
Hinweise und Vorschriften zum Umgang mit Waffen / Schulungsangebote zur Waffensachkunde

 

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Zu Schreckschuss-, bzw. Signalwaffen mit PTB-Kennzeichen 

Jeder Bürger, der älter als 18 Jahre ist. darf eine solche Waffe ohne Erlaubnis erwerben und besitzen. Siehe auch im Abschnitt " Führen einer erlaubnisfreien Waffe"!

Führen einer erlaubnisfreien Waffe:
Unter „Führen" versteht der Gesetzgeber das Mitführen einer Schusswaffe in geladenem und/oder zugriffsbereitem Zustand. Zum Führen von Schreckschusswaffen ist seit dem 01.04.03 der "kleine Waffenschein" erforderlich. Einen Musterantrag auf den kleinen Waffenschein finden Sie hier . Der kleine Waffenschein wird von Ihrem zuständigen Landratsamt ausgestellt und kostet dort 50.- € . Bei Antragstallung müssen Sie ein Führungszeugnis vorlegen.

Der Transport von Waffen erfolgt ungeladen und verpackt z.B. in einem Waffenkoffer oder Futteral. Das ist dann kein Führen im Sinne des Waffengesetzes und dafür ist kein kleiner Waffenschein erforderlich.

Das Schießen mit einer erlaubnisfreien Waffe: Grundsätzlich ist das Schießen mit jeder Art von Schusswaffen außerhalb genehmigter Schießstände oder befriedeter Besitztümer verboten. Dies gilt auch für das Verschießen von pyrotechnischer Munition (Leuchtraketen, Pfeifraketen, Knallpatronen usw.). Auf einem umzäunten Privatgrundstück dürfen Sie mit freien Waffen schießen, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen

Mit Gas-, Schreckschuss-, bzw. Signalwaffen mit dem PTB-Kennzeichen darf grundsätzlich nur in folgenden Ausnahmefällen geschossen werden:

a) Im Falle der Notwehr (Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr von sich selbst oder einer anderen Person),

b) im Falle einer akuten Gefahr (Bergnot, Seenot) mit Signalraketen,

c) als Startzeichen bei Sportveranstaltungen (Platzpatronen)

d) bei der Ausbildung z.B. von Hunden auf einem offiziellen Übungsplatz (Platzpatronen).

In allen anderen Fällen ist das Schießen mit solchen Waffen grundsätzlich verboten.

In der Silvesternacht ist das Schießen mit Platzpatronen oder pyrotechnischer Munition nach § 45 des Waffen-Gesetzes zwar grundsätzlich nicht erlaubt, wird in der Regel von der zuständigen Behörde geduldet, da es sich um einen traditionellen Brauch handelt).

 

Sie dürfen an Silvester wieder schießen
das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. 
Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit und verschlossen transportiert wird.



 

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