Gaspatronen, freie Waffen , Schreckschusswaffen, Signalwaffen und Signalgeräte

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Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren gegen Altersnachweis  Waffenrecht

Knall und Platz -Munition
Munition für Gas- und Schreckschusswaffen
Holster und Futterale
Holster / Gürteltaschen und Futterale
Pyromuni
Signalmunition / Pyrotechnische Munition / Leuchtsterne
Gas-
Munition
Gas- und Pfefferpatronen
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Kein Versand dieser Munition. Verkauf nur bei Abholung.
Alle Preise inklusive MwSt.  

Nr.: Abbildung GAS-munition 1.St
1200912 9MM P.A. CS-GAS
für 9mm Pistolen
10 St. in einer Schachtel zum Selbstschutz gegen Personen
Weitere Informationen
8,99 EUR
1200933 9MM P.A.PFEFFERP. Umarex
für 9mm Pistolen
EXTRA stark 120mg Wirkstoff !!! 10 St. in einer Schachtel zum Selbstschutz gegen Tiere
Weitere Informationen
12,42 EUR
1203812 9MM CS-GAS WADIE
für 9mm Revolver / Kaliber .380
10 St. in einer Schachtel zum Selbstschutz gegen Personen
Weitere Informationen
8,99 EUR
1203813 .380er PFEFFERP. Umarex
für Revolver Kal. .380
EXTRA stark 120mg Wirkstoff !!! 10 St. in einer Schachtel zum Selbstschutz gegen Tiere
Weitere Informationen
12,10 EUR

 

Freie Gasrevolver, Gaspistolen und Signalwaffen

Revolver oder Pistole ?
Das, ist hier die Frage. Klick! ;-)
 

freie Revolver / hier
freie Gasrevolver / Gaswaffen
Schreckschussrevolver
Gasrevolver 
freie Revolver / Gasrevolver

Sie dürfen an Silvester wieder schießen! Schießen an Silvester mit Signalwaffen

Kein Waffenschein zum Erwerb erforderlich, 
aber zum Führen in der Öffentlichkeit.

Bilder bitte anklicken !
Salutgewehre, umgebaute Originale
freie Salutwaffen / Salutgewehre

Ohne Altersnachweis kein Verkauf !
Wichtige Hinweise zum Waffengesetz Wichtige Hinweise zum Wafengesetz / bitte unbedingt lesen !

freie Pistolen / hier
freie Gaspistolen / Gaswaffen
Schreckschusspistolen
Gaspistolen
freie Gaswaffen / Gaspistolen
Magazine für Gaspistolen
Magazine für Gaspistolen
Halfter und Futterale
  für Pistolen und Revolver
Halfter / Gürteltaschen und Futterale für Gaspistolen und Gasrevolver
Knall- u. Platzpatronen  Pyrotechnische-
munition
Gas-
Munition
Munition für Gas- und Schreckschusswaffen Signalmunition / Pyrotechnische Munition / Leuchtsterne Gas- und Pfefferpatronen
Waffen 1x1
Hinweise und Vorschriften zum Umgang mit Waffen / Schulungsangebote zur Waffensachkunde

 

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Armbrüste
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Zielfernrohre und Leuchtpunktvisiere

Zu Schreckschuss-, bzw. Signalwaffen mit PTB-Kennzeichen 

Jeder Bürger, der älter als 18 Jahre ist. darf eine solche Waffe ohne Erlaubnis erwerben und besitzen. Siehe auch im Abschnitt " Führen einer erlaubnisfreien Waffe"!

Führen einer erlaubnisfreien Waffe:
Unter „Führen" versteht der Gesetzgeber das Mitführen einer Schusswaffe in geladenem und/oder zugriffsbereitem Zustand. Zum Führen von Schreckschusswaffen ist seit dem 01.04.03 der "kleine Waffenschein" erforderlich. Einen Musterantrag auf den kleinen Waffenschein finden Sie hier . Der kleine Waffenschein wird von Ihrem zuständigen Landratsamt ausgestellt und kostet dort 50.- € . Bei Antragstallung müssen Sie ein Führungszeugnis vorlegen.

Der Transport von Waffen erfolgt ungeladen und verpackt z.B. in einem Waffenkoffer oder Futteral. Das ist dann kein Führen im Sinne des Waffengesetzes und dafür ist kein kleiner Waffenschein erforderlich.

Das Schießen mit einer erlaubnisfreien Waffe: Grundsätzlich ist das Schießen mit jeder Art von Schusswaffen außerhalb genehmigter Schießstände oder befriedeter Besitztümer verboten. Dies gilt auch für das Verschießen von pyrotechnischer Munition (Leuchtraketen, Pfeifraketen, Knallpatronen usw.). Auf einem umzäunten Privatgrundstück dürfen Sie mit freien Waffen schießen, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen

Mit Gas-, Schreckschuss-, bzw. Signalwaffen mit dem PTB-Kennzeichen darf grundsätzlich nur in folgenden Ausnahmefällen geschossen werden:

a) Im Falle der Notwehr (Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr von sich selbst oder einer anderen Person),

b) im Falle einer akuten Gefahr (Bergnot, Seenot) mit Signalraketen,

c) als Startzeichen bei Sportveranstaltungen (Platzpatronen)

d) bei der Ausbildung z.B. von Hunden auf einem offiziellen Übungsplatz (Platzpatronen).

In allen anderen Fällen ist das Schießen mit solchen Waffen grundsätzlich verboten (auch in der Silvesternacht ist das Schießen mit Platzpatronen oder pyrotechnischer Munition nach § 45 des Waffen-Gesetzes grundsätzlich nicht erlaubt, wird in der Regel von der zuständigen Behörde geduldet, da es sich um einen traditionellen Brauch handelt).

 

 

Neues Waffengesetz / bitte beachten !
Ab dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen.
Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren, brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas- und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren.
Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie hier ausdrucken Antrag auf einen kleinen Waffenschein. Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt.

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