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CO2- RAM Pistolen, CO2-Gewehre, Farbkugeln, Gummikugeln |
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Hinweispflicht des Händlers beim Überlassen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen Gemäß §
35 Abs. 2 Satz 1 WaffG. wird hiermit auf das Erfordernis des Waffenscheins
zum Führen und ggf. einer Schießerlaubnis hingewiesen. |
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