60 bunt gemischte Teile
Sie dürfen an
Silvester wieder schießen
das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester
vom eigenen befriedeten Besitztum
oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers
des Hausrechtes ist frei von
waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben
der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in
der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht.
Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu
Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die
Waffe nicht schuss- und
zugriffsbereit transportiert wird.
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Inhalt:
8 Stück Pfeifpatronen
8 Stück Pyroratterpatronen
4 Stück Skycircle Silber
4 Stück Skycircle Gold
2 Stück Skystar
2 Stück Skylight
4 Stück Strato Rubin
4 Stück Strato Bouquet
4 Stück Strato Blinker
10 Stück Shot Flash
10 Stück Verwandlungssterne

Diese pyrotechnischen Geschosse werden mittels
Platzpatronen aus Schreckschusswaffen abgeschossen. Dazu benutzt
man den Abschussbecher an der Schreckschusswaffe.
Hinweis:
Die Abschussbecher von Gaswaffen der heutigen Generation tragen
jeweils das Zulassungszeichen der "PTB" und sind
damit für Pyrotechnik aller Art zugelassen. Dies gilt auch für
9mm Gas- und Schreckschusswaffen obwohl dies aus den
kleingedruckten Packungsaufdrucken nicht hervorgeht. |
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